Klasse AM

Klasse A1

Klasse A2

Klasse A

Klasse B

Klasse BE

Klasse B96

Klasse C1

Klasse C1E

Klasse C

Klasse CE

Klasse D1

Klasse D1E

Klasse D

Klasse DE

Klasse L

Klasse T

 

Klasse T

Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach Ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)

Mindestalter:

16 Jahre

Befristung:

keine

Eignung:

allgemeine

Sehvermögen:

Sehtest beim Optiker oder Augenarzt

Einschluss:

Klasse L, M und S

Zugmaschinen der Klasse T mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen nur von Inhabern einer Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse geführt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Unter Land- oder Forstwirtschaftliche Zwecke im Rahmen der Fahrerlaubnis fallen:

1

Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau, Baumschulen, Tierzucht, Tierhaltung, Fischzucht,Teichwirtschaft, Fischerei, Imkerei sowie den Zielen des Natur- und Umweltschutzes dienende Landschaftspflege,

2

Park-, Garten-, Böschungs- und Friedhofspflege

3

Landwirtschaftliche Nebenverdiensttätigkeit und Nachbarschaftshilfe von Landwirten,

4

Betrieb von land- und forstwirtschaftlichen Lohnunternehmen und andere überbetriebliche Maschinenverwendung,

5

Betrieb von Unternehmen, die unmittelbar der Sicherung, Überwachung und Förderung der Landwirtschaft  dienen und

6

Betrieb von Werkstätten zur Reparatur, Wartung und Prüfung von Fahrzeugen, die im Rahmen der Nummer1 bis 5 eingesetzt werden.

7

Winterdienst