Klasse D1E
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Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.
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Mindestalter:
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21 Jahre
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Voraussetzung:
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Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B
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Befristung:
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5 Jahre
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Eignung:
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Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten
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darf bei Antragstellung nicht älter sein als 1 Jahr
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nach jeweils 5 Jahren erneute Untersuchung
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Sehvermögen:
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Augenärztliches Zeugnis oder Gutachten,
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darf bei Antragstellung nicht älter sein als 2 Jahre.
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nach jeweils 5 Jahren erneute Untersuchung
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Einschluss:
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D1
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