Klasse AM

Klasse A1

Klasse A2

Klasse A

Klasse B

Klasse BE

Klasse B96

Klasse C1

Klasse C1E

Klasse C

Klasse CE

Klasse D1

Klasse D1E

Klasse D

Klasse DE

Klasse L

Klasse T

 

Klasse D1

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A,  die zur Beförderung von mehr als 16  Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)

Mindestalter:

24 Jahre, jünger unter bestimmten Voraussetzungen möglich

Voraussetzung:

Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B

Befristung:

5 Jahre

Eignung:

Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten

 

darf bei Antragstellung nicht älter sein als 1 Jahr

 

nach jeweils 5 Jahren erneute Untersuchung

Sehvermögen:

Augenärztliches Zeugnis oder Gutachten,

 

darf bei Antragstellung nicht älter sein als 2 Jahre.

 

nach jeweils 5 Jahren erneute Untersuchung

Einschluss:

D1