Klasse D1
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Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A, die zur Beförderung von mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)
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Mindestalter:
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24 Jahre, jünger unter bestimmten Voraussetzungen möglich
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Voraussetzung:
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Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B
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Befristung:
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5 Jahre
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Eignung:
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Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten
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darf bei Antragstellung nicht älter sein als 1 Jahr
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nach jeweils 5 Jahren erneute Untersuchung
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Sehvermögen:
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Augenärztliches Zeugnis oder Gutachten,
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darf bei Antragstellung nicht älter sein als 2 Jahre.
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nach jeweils 5 Jahren erneute Untersuchung
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Einschluss:
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D1
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