Klasse AM

Klasse A1

Klasse A2

Klasse A

Klasse B

Klasse BE

Klasse B96

Klasse C1

Klasse C1E

Klasse C

Klasse CE

Klasse D1

Klasse D1E

Klasse D

Klasse DE

Klasse L

Klasse T

 

Klasse CE

Fahrzeugkobinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.

Mindestalter:

18 Jahre

Voraussetzung:

Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse C

Befristung:

5 Jahre

Eignung:

Ärztliche Untersuchung (Hausarzt)

 

Der Nachweis darf bei Antragstellung nicht älter sein als 1 Jahr

 

nach jeweils 5 Jahren erneute Untersuchung

Sehvermögen:

Augenärztliches Zeugnis oder Gutachten,

 

darf bei Antragstellung nicht älter sein als 2 Jahre.

 

nach jeweils 5 Jahren erneute Untersuchung

Einschluss:

C1

Besonderheit:

EWG 3820/85 Art. 5, Einsatz im gewerblichen Güterverkehr unter

 

21 Jahren nur zulässig mit Kraftfahrzeugen bis 7,5 t zulässiger Gesamtmasse einschließlich eines Anhängers

Die Fahrerlaubnis berechtigt im Inland auch zum Führen von Kraftomnibussen - gegebenen - falls mit Anhänger – mit einer entsprechenden zulässigen Gesamtmasse und ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs dienen.