Klasse CE
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Fahrzeugkobinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.
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Mindestalter:
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18 Jahre
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Voraussetzung:
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Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse C
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Befristung:
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5 Jahre
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Eignung:
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Ärztliche Untersuchung (Hausarzt)
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Der Nachweis darf bei Antragstellung nicht älter sein als 1 Jahr
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nach jeweils 5 Jahren erneute Untersuchung
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Sehvermögen:
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Augenärztliches Zeugnis oder Gutachten,
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darf bei Antragstellung nicht älter sein als 2 Jahre.
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nach jeweils 5 Jahren erneute Untersuchung
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Einschluss:
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C1
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Besonderheit:
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EWG 3820/85 Art. 5, Einsatz im gewerblichen Güterverkehr unter
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21 Jahren nur zulässig mit Kraftfahrzeugen bis 7,5 t zulässiger Gesamtmasse einschließlich eines Anhängers
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Die Fahrerlaubnis berechtigt im Inland auch zum Führen von Kraftomnibussen - gegebenen - falls mit Anhänger – mit einer entsprechenden zulässigen Gesamtmasse und ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs dienen.
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