Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg nicht übersteigt.
Mindestalter:
18/17* Jahre
Vorbesitz:
Klasse B
eingeschlossene Klassen:
keine
Eignung/Sehvermögen:
Allgemeine/Sehtest
Befristung Klasse:
nein
Gültigkeit Kartenführerschein:
15 Jahre
*Begleitetes Fahren und während der Ausbildung zum Berufskraftfahrer