Klasse AM

Klasse A1

Klasse A2

Klasse A

Klasse B

Klasse BE

Klasse B96

Klasse C1

Klasse C1E

Klasse C

Klasse CE

Klasse D1

Klasse D1E

Klasse D

Klasse DE

Klasse L

Klasse T

 

Klasse B96

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3500 kg übersteigt, aber nicht 4250 kg übersteigt.

Die Schlüsselzahl 96 darf nur zugeteilt werden, wenn der Bewerber bereits die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat; in diesem Fall darf die Schlüsselzahl 96 frühestens mit der Fahrerlaubnis für die Klasse B erteilt werden.

Mindestalter:

18/17* Jahre

Vorbesitz:

Klasse B

eingeschlossene Klassen:

keine

Eignung/Sehvermögen:

Allgemeine/Sehtest

Befristung Klasse:

nein

Gültigkeit Kartenführerschein:

15 Jahre

*Begleitetes Fahren und während der Ausbildung zum Berufskraftfahrer