Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3500 kg übersteigt, aber nicht 4250 kg übersteigt.
Die Schlüsselzahl 96 darf nur zugeteilt werden, wenn der Bewerber bereits die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat; in diesem Fall darf die Schlüsselzahl 96 frühestens mit der Fahrerlaubnis für die Klasse B erteilt werden.
Mindestalter:
18/17* Jahre
Vorbesitz:
Klasse B
eingeschlossene Klassen:
keine
Eignung/Sehvermögen:
Allgemeine/Sehtest
Befristung Klasse:
nein
Gültigkeit Kartenführerschein:
15 Jahre
*Begleitetes Fahren und während der Ausbildung zum Berufskraftfahrer