Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3 und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt,
dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer Leistung von bis zu 15 kW.