dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung von mehr als 15 kW.
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